Jugendordnung des SV Fun-Ball Dortelweil e. V.

 

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Mitglieder der Jugendabteilung des SV Fun-Ball Dortelweil e. V. sind alle Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren und junge Menschen des Vereins bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag), sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendabteilung.

 

§ 2 Aufgaben

Die Jugend des SV Fun-Ball Dortelweil e. V. führt und verwaltet sich selbstständig. Sie entscheidet über die ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.

Zentrale Aufgaben sind:

  1. Entwicklung neuer und zeitgemäßer Formen von Sport und Bewegung, von Bildung und Geselligkeit sowie Aufbau jugendgemäßer Organisationsformen

  2. Zusammenarbeit mit freien und öffentlichen Erziehungs- und Jugendorganisationen

  3. Förderung interkultureller Jugendverständigung sowie Initiierung/Aufbau nationaler und internationaler Jugendbegegnungen

 

§ 3 Organe

Organe der Jugend sind:

  1. die Jugendversammlung

  2. der Jugendausschuss

 

§ 4 Jugendversammlung

  1. Die Jugendversammlung setzt sich aus allen Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren und jungen Menschen des Vereins bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (27. Geburtstag) sowie den gewählten und den berufenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendabteilung zusammen. Sie ist das oberste Organ der Jugend des SV Fun-Ball Dortelweil e. V.

  1. Aufgaben der Jugendversammlung:

    • Information über die Aktivitäten des vergangenen Jahres

    • Entlastung und Wahl des Jugendausschusses

    • Entscheidung über den Inhalt der Jugendordnung

    • Impulse geben für die Arbeit des Jugendausschusses

  1. Die ordentliche Jugendversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Sie wird zwei Wochen vorher vom Jugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der eingereichten Anträge über das jeweilige amtliche Mitteilungsorgan der Stadt Bad Vilbel angekündigt, zurzeit den Bad Vilbeler Anzeiger, die Frankfurter Neue Presse sowie über Aushänge in und vor der Sporthalle Am Siegesbaum.

    Weitere Jugendversammlungen finden statt, wenn es im Interesse der Jugend des Vereins ist oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder der Jugendversammlung.

  1. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

 

§ 5 Jugendausschuss

  1. Der Jugendausschuss besteht aus

    • dem Jugendwart oder der Jugendwartin als Vorsitzende/r

    • dem Jugendsprecher oder der Jugendsprecherin (zur Zeit der Wahl unter 24 Jahren)

    • Beisitzer/innen nach Bedarf

    • (optional dem/der Kassenwart/in)

  2. Der Jugendausschuss ist zuständig für die Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden Mittel im Rahmen der Beschlüsse der Jugendversammlung.

  3. Aufgaben des Jugendausschusses sind die Planung von Jugendvorhaben/-maßnahmen und die Vertretung der Jugendinteressen nach innen und außen.

  4. In den Jugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar. Der Jugendausschuss bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

  5. Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung, der Beschlüsse der Jugendversammlung und der Vereinssatzung.

  6. Der Jugendausschuss kann Juniorteams für konkrete Projektvorhaben benennen.

 

§ 6 Änderung der Jugendordnung

Änderungen der Jugendordnung können nur nach vorheriger Ankündigung von der ordentlichen Jugendversammlung oder einer speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendversammlung beschlossen werden. Die Änderungswünsche müssen mit dem Vorstand abgestimmt sein. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten der Jugendversammlung.

 

§ 7 Inkrafttreten

Die Jugendordnung tritt mit der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung vom 12.05.2004 in Kraft.

Revision: 06.07.2023

 


 

Revisionen der Jugendordnung

Seit dem Inkrafttreten der Jugendordnung am 12.05.2004 wurden an der Jugendordnung Änderungen vorgenommen. Jede dieser Änderungen wurde gemäß §6 (Änderungen der Jugendordnung) genehmigt. Obiges Dokument spiegelt den aktuellsten Stand der Ordnung wider (siehe Revisionsdatum am Ende). Alle Versionen (bis auf die nicht erhaltene Originalversion von 2004) sind im Folgenden herunterladbar: